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Grundfreibetrag Rechner für Rentner 2024

Spezialisierter Rechner

Dieser Rechner ist speziell für den Grundfreibetrag konzipiert. Den vollständigen Steuerrechner mit allen Faktoren finden Sie auf unserer Hauptseite.

Unser Grundfreibetrag-Rechner zeigt Ihnen, wie viel von Ihrer Rente steuerfrei bleibt. Dabei berücksichtigen wir Ihren Rentenbeginn, die aktuellen Freibeträge und weitere persönliche Faktoren für Ihre individuelle Situation.

Aktuelle Daten: Stand: Juni 2024 – Unsere Berechnungen nutzen die offiziellen Steuerwerte mit Prognosen bis 2028.

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Jahresbetrag (ohne Abzüge)
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Wichtig für Altersentlastungsbetrag
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Ergebnis Ihrer Berechnung

Grundfreibetrag:
Steuerpflichtiger Anteil der Rente:
Steuerpflichtiger Rentenbetrag:
Zu versteuerndes Einkommen:
Steuerbelastung:
Altersentlastungsbetrag: 0,00 €
Behinderten-Pauschbetrag: 0,00 €
Solidaritätszuschlag: 0,00 €
Gesamte Steuerbelastung: 0,00 €

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum nicht versteuert werden muss. Im Jahr 2024 liegt er bei 11.604 € für Singles. Ehepaare, die zusammen veranlagt werden, kommen auf 23.208 €. Ziemlich fair, oder?

Als Rentner versteuern Sie nicht Ihre gesamte Rente. Der steuerpflichtige Anteil hängt von Ihrem Rentenbeginn ab:

Rentenbeginn Steuerpflichtig Steuerfrei
bis 2005 50% 50%
2006 52% 48%
2010 60% 40%
2015 70% 30%
2020 80% 20%
2023 83% 17%
2024 84% 16%
2025 85% 15%
2030 90% 10%
2040 100% 0%

Die Grundfreibeträge werden regelmäßig vom Gesetzgeber angehoben:

Jahr Alleinstehend Verheiratet
2023 10.908 € 21.816 €
2024 11.604 € 23.208 €
2025 12.000 € 24.000 €
2026 12.400 € 24.800 €
2027 12.800 € 25.600 €
2028 13.200 € 26.400 €

Hinweis: Unsere Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Die genaue Steuerberechnung kann abhängig von Ihrer individuellen Situation variieren.

Häufige Fragen zum Grundfreibetrag für Rentner

Muss ich auf meine Rente wirklich Steuern zahlen?
Ja, schon – aber keine Sorge, nicht auf die ganze Summe! Es hängt ganz davon ab, wann Ihre Rente gestartet ist. Wer zum Beispiel 2005 oder noch früher in Rente gegangen ist, der muss nur die Hälfte versteuern. Seitdem geht’s Stück für Stück hoch... und ab 2040 wird dann die komplette Rente steuerpflichtig sein. Klingt erstmal wild, aber die meisten trifft’s nicht sofort.
Muss ich als Rentner überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Kommt ganz auf Ihre Einkünfte an. Wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt – das sind 2024 immerhin 11.604 € für Alleinstehende –, dann fällt keine Steuer an. Viele Rentner bleiben damit fein raus. Und selbst wenn: Oft lohnt sich eine Steuererklärung trotzdem. Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist, oder?
Grundfreibetrag, Rentenfreibetrag... Wo liegt da eigentlich der Unterschied?
Kurz gesagt: Der Grundfreibetrag schützt das Existenzminimum – für alle Steuerzahler, egal ob Rentner oder nicht. 2024 sind das 11.604 €. Der Rentenfreibetrag dagegen betrifft nur Rentner und hängt davon ab, wann genau Ihre Rente begonnen hat. Ein kleiner, aber feiner Unterschied!
Gibt's Steuervorteile, die ich als Rentner nutzen kann?
Aber klar! Zum Beispiel den Altersentlastungsbetrag – falls Sie vor 1965 geboren wurden. Oder den Behinderten-Pauschbetrag. Auch Krankheitskosten kann man oft absetzen. Kleiner Tipp am Rande: Quittungen und Belege schön aufheben!
Wie sieht’s mit Betriebsrenten aus – werden die anders besteuert?
Ja, da gibt's einen Unterschied. Während bei der gesetzlichen Rente der steuerpflichtige Anteil von Ihrem Rentenstart abhängt, müssen Betriebsrenten oder Riester-Renten meistens zu 100 % versteuert werden. Warum? Ganz einfach: Weil Sie damals bei der Einzahlung schon steuerlich entlastet wurden.