Lohnsteuerrechner für Rentner 2025
Aktuell: Mit allen neuen Steuerwerten für 2025 inklusive Grundfreibetrag (11.928 €) und aktualisiertem Rentenfreibetrag.
Neu 2025: Berücksichtigt die für 2025 geänderten Einkommensteuertarife und reduzierte Rentenentlastungsbeträge.
Ihre persönlichen Daten
Wichtig für eventuellen Altersentlastungsbetrag
Ihre Einkommensdaten
Geben Sie Ihre monatliche Bruttorente ein
Wichtig für die Berechnung des steuerpflichtigen Rentenanteils
Falls vorhanden
Z.B. Vermietung, Kapitalerträge (ohne Abgeltungssteuer)
Steuerliche Informationen
Standard-Pauschbetrag: 102 € für Renteneinkünfte
Standard-Pauschbetrag: 36 € für Vorsorgeaufwendungen
Ergebnisse der Steuerberechnung für 2025
Jährliche Bruttorente:
0,00 €
Steuerpflichtiger Rentenanteil (85% für 2025):
0,00 €
Steuerpflichtiger Betriebsrentenanteil:
0,00 €
Summe der Einkünfte:
0,00 €
Gesamtbetrag der Einkünfte:
0,00 €
Zu versteuerndes Einkommen:
0,00 €
Einkommensteuer 2025:
0,00 €
Kirchensteuer:
0,00 €
Solidaritätszuschlag:
0,00 €
Gesamtsteuerbelastung 2025:
0,00 €
Effektiver Steuersatz:
0,00%
Monatliche Nettorente 2025:
0,00 €
2024
Steuerpflichtiger Rentenanteil:
0,00 €
Einkommensteuer:
0,00 €
Monatliche Nettorente:
0,00 €
2025
Steuerpflichtiger Rentenanteil:
0,00 €
Einkommensteuer:
0,00 €
Monatliche Nettorente:
0,00 €
Wichtige Änderungen für Rentner im Jahr 2025
Ab 2025 gibt es mehrere wichtige Änderungen, die Rentner bei ihrer Steuerplanung beachten sollten:
- Der Grundfreibetrag steigt auf 11.928 € (2024: 11.604 €)
- Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt für Neurentner auf 85% (2024: 84%)
- Der Rentenfreibetrag wird für Bestandsrentner weiterhin festgeschrieben
- Der Entlastungsbetrag für Renten sinkt von 122 € (2024) auf 61 € (2025) und läuft bis 2028 aus
- Die Betriebsrenten-Freibeträge bleiben bestehen (20% der Betriebsrente, max. 600 € für 2025)
Wichtig: Diese Berechnung gibt eine genaue Schätzung Ihrer Steuerlast für 2025, ersetzt aber keine professionelle Steuerberatung.
Besteuerungsanteil für Renten nach Rentenbeginn:
| Rentenbeginn | Besteuerungsanteil | Steuerfreier Anteil |
|---|---|---|
| bis 2005 | 50% | 50% |
| 2006-2019 | 52-78% | 48-22% |
| 2020 | 80% | 20% |
| 2021 | 81% | 19% |
| 2022 | 82% | 18% |
| 2023 | 83% | 17% |
| 2024 | 84% | 16% |
| 2025 | 85% | 15% |
| 2040 | 100% | 0% |