Steuerrechner für medizinische Kosten & Pflegeausgaben 2024/2025

Aktualisiert am 02.05.2025: Der Rechner wurde mit den aktuellen Steuerwerten für 2025 ergänzt und deckt jetzt sogar noch mehr Arten von medizinischen Ausgaben ab.

Medizinische Kosten und Pflegeausgaben können einem steuerlich echt helfen – vor allem als Rentner. Sie zählen nämlich als außergewöhnliche Belastungen und können die Steuerlast spürbar senken. Aber Achtung: Da gibt’s die sogenannte zumutbare Belastung. Die hängt vom Einkommen ab und muss erstmal überschritten werden, bevor das Finanzamt was anrechnet.

Wichtig: Mit diesem Rechner finden Sie raus, ob und wie stark Ihre medizinischen Ausgaben die Steuer senken können. Denken Sie daran, auch Kosten einzutragen, die nur teilweise von der Krankenkasse übernommen wurden – das wird oft vergessen.

Steuerersparnis durch medizinische Kosten berechnen

Tragen Sie einfach Ihre persönlichen Daten und die angefallenen Kosten ein – der Rechner zeigt Ihnen, was an Steuerersparnis möglich ist.

Persönliche Daten

Gesamtes zu versteuerndes Einkommen inklusive Rente

Medizinische Kosten (Eigenanteile nach Erstattung durch Krankenkasse)

Zuzahlungen zu Arztbesuchen und nicht erstattete Behandlungen
Rezeptgebühren, Eigenanteile, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (mit ärztlicher Verordnung)
Brillen, Kontaktlinsen (Eigenanteil nach Krankenkassenerstattung)
Eigenanteil für Zahnersatz, Implantate, Brücken, etc.
Fahrten zum Arzt, Krankenhaus, Therapie (nicht erstattet)
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, etc. (Eigenanteil)
Eigenanteil für Kuren, Reha-Maßnahmen
Eigenanteil an Pflegeleistungen nach Abzug von Pflegegeld

Weitere abzugsfähige Gesundheitskosten

Erweiterte Berechnung aktivieren

Ergebnis Ihrer Steuerersparnis

Gesamte medizinische Kosten: 0,00 €
Ihre zumutbare Belastung (Eigenanteil): 0,00 €
Steuerlich berücksichtigungsfähiger Betrag: 0,00 €
Ihr persönlicher Grenzsteuersatz: 0 %
Ihre Steuerersparnis durch medizinische Kosten: 0,00 €

Erläuterung der Berechnung

Welche medizinischen Kosten sind steuerlich absetzbar?

Grundvoraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Damit medizinische Ausgaben beim Finanzamt durchgehen, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein:

  • zwangsläufig entstanden (zum Beispiel wegen Krankheit)
  • notwendig (also medizinisch sinnvoll und vom Arzt empfohlen)
  • die zumutbare Belastung übersteigen (die hängt vom Einkommen ab)

Übersicht: Was können Sie absetzen?

Kategorie Absetzbarer Betrag Was brauchen Sie als Nachweis?
Arzt- und Behandlungskosten Eigenanteil nach Abzug von Krankenkassen-Erstattungen Rechnung, Quittung
Zahnersatz, Implantate Eigenanteil nach Abzug Heil- und Kostenplan, Rechnung
Rezeptpflichtige Medikamente Rezeptgebühren Quittungen, Apothekenübersicht
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente Nur mit ärztlicher Verordnung Verordnung + Quittung
Hilfsmittel (z. B. Brille, Hörgerät) Eigenanteil nach Erstattung Rechnung, Verordnung
Heilmittel (z. B. Physiotherapie) Eigenanteil nach Erstattung Rezept, Rechnung
Fahrten zum Arzt/zur Behandlung 0,30 €/km oder tatsächliche Kosten Fahrtenbuch oder Aufstellung
Kur- und Reha-Kosten Nach Abzug von Erstattungen Ärztliche Verordnung, Bescheinigung
Pflegekosten Nach Abzug von Pflegegeld oder Versicherung Pflegevertrag, Rechnungen

Zumutbare Belastung: Warum wichtig?

Nur der Teil der Kosten, der über der sogenannten "zumutbaren Belastung" liegt, zählt fürs Finanzamt. Die Staffelung sieht so aus:

Einkünfte gesamt Alleinstehende Verheiratete mit 1 Kind mit 2+ Kindern
bis 15.340 € 5 % 4 % 2 % 1 %
15.341 € – 51.130 € 6 % 5 % 3 % 1 %
über 51.130 € 7 % 6 % 4 % 2 %

Gut zu wissen: Seit dem Urteil des BFH vom 19.01.2017 wird die zumutbare Belastung stufenweise berechnet – das bringt vielen eine niedrigere Belastungsgrenze und damit mehr steuerliche Entlastung.

Häufige Fragen zu medizinischen Kosten in der Steuererklärung

Wie mache ich medizinische Kosten in der Steuererklärung geltend?
Ganz einfach: In der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ eintragen. Sortieren Sie die Kosten schön nach Kategorien, geben Sie nur Ihren Eigenanteil nach Abzug der Krankenkasse an, und heben Sie die Belege gut auf (auch wenn man sie oft nicht mehr direkt einreichen muss). Wenn Sie hohe oder ungewöhnliche Ausgaben haben, hilft eine kurze Erklärung. Wie viel am Ende steuerlich abgesetzt wird, hängt von Ihrer zumutbaren Belastung ab.
Kann ich auch Ausgaben für alternative Behandlungsmethoden absetzen?
Ja, das geht – aber nur mit einem ärztlichen Nachweis vorab. Sie brauchen also eine Verordnung oder Bescheinigung, dass es medizinisch notwendig ist. Ohne das erkennt das Finanzamt alternative Behandlungen meist nicht an.
Werden Kosten für Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) anerkannt?
Ja, die zählen grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung. Wichtig: Geben Sie nur den Eigenanteil nach Krankenkassenabzug an, am besten mit einem Brillenrezept. Auch Gleitsichtbrillen werden akzeptiert. Was eher schwierig wird: rein modische oder teure Designer-Gestelle – da kann das Finanzamt kürzen.
Wie sieht es mit Fahrtkosten zu Ärzten und Behandlungen aus?
Auch die sind absetzbar! Mit dem eigenen Auto gibt’s pauschal 0,30 € pro Kilometer, bei Bus, Bahn oder Taxi die echten Kosten. Schreiben Sie Datum, Anlass und Strecke auf. Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ haben, lassen sich sogar noch weitere Fahrten geltend machen.
Kann ich Kosten für Pflegeleistungen zusätzlich zum Pflegepauschbetrag ansetzen?
Hier müssen Sie sich entscheiden: Entweder nehmen Sie den Pflegepauschbetrag (bei Pflegegrad 2–5), oder Sie setzen die tatsächlichen Kosten als außergewöhnliche Belastung an. Beides zusammen für dieselbe Person geht leider nicht – also besser mal durchrechnen, was sich mehr lohnt.
Brauche ich für alle medizinischen Kosten einen ärztlichen Nachweis?
Nicht unbedingt. Für Arzt- und Zahnarztbehandlungen, Krankenhauskosten oder rezeptpflichtige Medikamente brauchen Sie keinen zusätzlichen Nachweis. Bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, Kuren, Reha oder ungewöhnlich teuren Behandlungen verlangt das Finanzamt aber oft ein Attest. Im Zweifel: lieber mehr Belege als zu wenig, das erspart Ärger.