do_action( 'generate_inside_container' );

Altersentlastungsbetrag Rechner für Rentner

Berechnen Sie Ihre persönliche Steuerermäßigung im Alter

Altersentlastungsbetrag: Was bedeutet er eigentlich und welchen Vorteil haben Sie davon?

Der Altersentlastungsbetrag ist eine besondere Steuervergünstigung für Menschen im fortgeschrittenen Alter. Er mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen und kann Ihre Steuerlast dadurch spürbar senken. Mit unserem Rechner ermitteln Sie Ihren persönlichen Entlastungsbetrag, abgestimmt auf die aktuell geltenden Regeln für das Jahr 2025.

Berechnungsgrundlagen: Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums sowie § 24a des Einkommensteuergesetzes.

Altersentlastungsbetrag Rechner

Ihr Geburtsjahr bestimmt den Prozentsatz des Altersentlastungsbetrags.
Das Jahr, für das Sie Ihre Steuer berechnen möchten.
Einkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen, Gewerbebetrieb, etc. (nicht Ihre gesetzliche Rente) Geben Sie beliebige Zahlenformate ein: z.B. 10000, 10.000, 10.000,50 oder 10000,50 €

Altersentlastungsbetrag – ganz einfach erklärt

Stellen Sie sich vor: Sie sind längst im Ruhestand, mögen aber die Hände nicht ganz in den Schoß legen. Vielleicht vermieten Sie die alte Einliegerwohnung, arbeiten noch ein paar Stunden pro Woche oder lassen Ihre Aktien weiter für sich arbeiten. All diese Einkünfte werden beim Finanzamt erfasst – doch dank des Altersentlastungsbetrags zählt davon nur ein Teil wirklich zur Steuer.

Wer darf den Betrag nutzen?

Anspruch haben alle, die vor Beginn des jeweiligen Steuerjahres ihren 64. Geburtstag hinter sich haben. Beispiel: Wer im Juli 2024 64 wird, kann den Altersentlastungsbetrag erstmals in der Steuererklärung für 2025 geltend machen – und zwar dauerhaft, solange steuerpflichtige Einnahmen erzielt werden.

Welche Einnahmen werden begünstigt?

Nicht die Rente selbst, sondern alle Einkünfte außerhalb von Renten‑ und Versorgungsbezügen, zum Beispiel:

  • Miete  und  Pacht
  • Zinsen, Dividenden oder Fondsgewinne (soweit nicht schon der Abgeltungsteuer unterliegend)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einnahmen aus freiberuflicher oder selbstständiger Arbeit
  • Kleiner Minijob im Ruhestand
  • Erträge aus Land‑ oder Forstwirtschaft

Mit anderen Worten: jedes Nebeneinkommen, das zusätzlich zur Altersrente zufließt.

So wird der Vorteil berechnet

  1. Prozentsatz: Vom begünstigten Einkommen rechnet das Finanzamt nur einen bestimmten Prozentsatz an.
  2. Höchstbetrag: Zusätzlich gilt eine gesetzliche Obergrenze in Euro.
  3. Geburtsjahr entscheidet: Beide Werte sinken mit jüngeren Jahrgängen – der Steuerbonus läuft somit schrittweise aus.

Eine ausführliche Tabelle mit den aktuellen Sätzen für das Jahr 2025 finden Sie im anschließenden Abschnitt. Die Zahlen basieren auf den neuesten Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums sowie § 24a EStG.

Geburtsjahr Prozentsatz Höchstbetrag pro Jahr
bis 1940 40,0% 1.900 €
1941 38,4% 1.824 €
1942 36,8% 1.748 €
1943 35,2% 1.672 €
1944 33,6% 1.596 €
1945 32,0% 1.520 €
1946 30,4% 1.444 €
1947 28,8% 1.368 €
1948 27,2% 1.292 €
1949 25,6% 1.216 €
1950 24,0% 1.140 €
1951 22,4% 1.064 €
1952 20,8% 988 €
1953 19,2% 912 €
1954 17,6% 836 €
1955 16,0% 760 €
1956 15,2% 722 €
1957 14,4% 684 €
1958 13,6% 646 €
1959 12,8% 608 €
1960 12,0% 570 €
1961 11,2% 532 €
1962 10,4% 494 €
1963 9,6% 456 €
1964 8,8% 418 €
1965 8,0% 380 €
1966 7,2% 342 €
1967 6,4% 304 €
1968 5,6% 266 €
1969 4,8% 228 €
1970 4,0% 190 €
1971 3,2% 152 €
1972 2,4% 114 €
1973 1,6% 76 €
1974 0,8% 38 €
ab 1975 0,0% 0 €

Wie macht sich der Altersentlastungsbetrag im Portemonnaie bemerkbar?

Man kann ihn sich wie einen Steuer‑Gutschein vorstellen: Bevor das Finanzamt Ihren persönlichen Steuersatz anlegt, wird der Altersentlastungsbetrag einfach von den betreffenden Einkünften abgezogen.

Beispiel: Erzielen Sie neben Ihrer Rente 10 000 € aus Vermietung und beträgt Ihr Altersentlastungsbetrag 1 000 €, versteuern Sie nur 9 000 €. Liegt Ihr Grenzsteuersatz bei 30 %, sparen Sie 300 €. Je höher Ihr Steuersatz, desto größer fällt dieser „Rabatt“ auf Ihre jährliche Steuerrechnung aus.

Thought for a couple of seconds ```html

Häufig gestellte Fragen zum Altersentlastungsbetrag

Werden Renteneinkünfte beim Altersentlastungsbetrag berücksichtigt?

Nein. Der Altersentlastungsbetrag gilt ausschließlich für Einkünfte außerhalb von Renten‑ und Versorgungsbezügen – also etwa Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder einen Nebenjob.

Ab welchem Alter habe ich Anspruch?

Der Steuerbonus greift ab dem Kalenderjahr, das auf Ihren 64. Geburtstag folgt. Entscheidend ist, dass Sie vor Beginn des betreffenden Steuerjahres bereits 64 Jahre alt waren.

Wie hoch ist der maximale Altersentlastungsbetrag?

Die Obergrenze richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr. Wer vor 1940 geboren wurde, kann bis zu 40 % der begünstigten Einkünfte – maximal 1 900 € – abziehen. Für jüngere Jahrgänge werden Prozentsatz und Höchstbetrag schrittweise gesenkt, bis der Vorteil für ab 1975 Geborene entfällt.

Muss ich den Betrag in der Steuererklärung extra angeben?

Nein. Sobald Ihr Geburtsdatum beim Finanzamt erfasst ist, wird der Altersentlastungsbetrag automatisch berücksichtigt. Geben Sie jedoch Ihre nicht‑rentenbezogenen Einkünfte korrekt an.

Gilt der Altersentlastungsbetrag auch für Ehepaare?

Ja. Jeder Ehe‑ oder Lebenspartner erhält seinen eigenen Betrag, sofern die Altersbedingung erfüllt ist. Bei gemeinsamer Veranlagung werden die beiden Beträge addiert.

Wird der Altersentlastungsbetrag in Zukunft abgeschafft?

Für Jahrgänge ab 1975 ist er bereits vollständig entfallen. Wer davor geboren ist, behält den einmal festgelegten Betrag lebenslang; für jüngere Jahrgänge sinken Prozentsatz und Höchstbetrag schrittweise.

```