Rentenbesteuerung Ehepaar Rechner 2024/2025

Aktuell: Mit allen aktuellen Steuerwerten für 2024/2025 und Berücksichtigung des Ehegattensplittings.

Angaben zum ersten Ehepartner

Geben Sie die monatliche Bruttorente des ersten Partners ein
Wichtig für die Berechnung des steuerpflichtigen Rentenanteils
Z.B. Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte, etc.
Falls vorhanden

Angaben zum zweiten Ehepartner

Geben Sie die monatliche Bruttorente des zweiten Partners ein
Wichtig für die Berechnung des steuerpflichtigen Rentenanteils
Z.B. Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte, etc.
Falls vorhanden

Ergebnisse der Steuerberechnung

Jährliches Gesamteinkommen des Ehepaars: 0,00 €
Steuerpflichtiges Renteneinkommen gesamt: 0,00 €
Zu versteuerndes Einkommen: 0,00 €
Einkommensteuer bei Zusammenveranlagung: 0,00 €
Kirchensteuer: 0,00 €
Solidaritätszuschlag: 0,00 €
Gesamtsteuerbelastung bei Zusammenveranlagung: 0,00 €

Vergleich: Getrennte Veranlagung vs. Zusammenveranlagung

Steuer bei getrennter Veranlagung: 0,00 €
Steuervorteil durch Zusammenveranlagung: 0,00 €
Effektiver Steuersatz: 0,00%
Monatliche Nettoeinnahmen des Ehepaars: 0,00 €

Hinweise zur Rentenbesteuerung bei Ehepaaren

Für Ehepaare bietet die gemeinsame Veranlagung (Ehegattensplitting) in der Regel steuerliche Vorteile:

  • Beim Ehegattensplitting wird das zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet und dann halbiert. Auf diesen Betrag wird die Steuer berechnet und das Ergebnis anschließend verdoppelt.
  • Der Vorteil entsteht durch die progressive Einkommensteuer: Bei unterschiedlich hohen Einkommen der Partner können sich erhebliche Steuervorteile ergeben.
  • Der doppelte Grundfreibetrag (2 x 11.604 € in 2024, 2 x 11.928 € in 2025) steht Ehepaaren gemeinsam zur Verfügung.
  • Die Besteuerung der Renten erfolgt abhängig vom Jahr des jeweiligen Rentenbeginns. Für Rentenbeginn 2024 sind das 84%, für 2025 bereits 85%.

Wichtig: Diese Berechnung berücksichtigt nicht alle individuellen steuerlichen Faktoren wie Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen. Sie ersetzt keine professionelle Steuerberatung.

Der Rechner berücksichtigt auch, dass für Altersrenten ab 2023 ein zusätzlicher Entlastungsbetrag gilt, der schrittweise abgeschmolzen wird. Die Berechnungen sind nach bestem Wissen mit den aktuellen Steuerwerten für 2024 und 2025 erstellt.

Übersicht: Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn

Jahr des Rentenbeginns Besteuerungsanteil Steuerfreier Anteil
bis 2005 50% 50%
2006 52% 48%
2010 60% 40%
2015 70% 30%
2020 80% 20%
2024 84% 16%
2025 85% 15%
2040 100% 0%