Steuerrechner für medizinische Kosten & Pflegeausgaben 2024/2025
Aktualisiert am 02.05.2025: Der Rechner wurde mit den aktuellen Steuerwerten für 2025 ergänzt und deckt jetzt sogar noch mehr Arten von medizinischen Ausgaben ab.
Medizinische Kosten und Pflegeausgaben können einem steuerlich echt helfen – vor allem als Rentner. Sie zählen nämlich als außergewöhnliche Belastungen und können die Steuerlast spürbar senken. Aber Achtung: Da gibt’s die sogenannte zumutbare Belastung. Die hängt vom Einkommen ab und muss erstmal überschritten werden, bevor das Finanzamt was anrechnet.
Wichtig: Mit diesem Rechner finden Sie raus, ob und wie stark Ihre medizinischen Ausgaben die Steuer senken können. Denken Sie daran, auch Kosten einzutragen, die nur teilweise von der Krankenkasse übernommen wurden – das wird oft vergessen.
Steuerersparnis durch medizinische Kosten berechnen
Tragen Sie einfach Ihre persönlichen Daten und die angefallenen Kosten ein – der Rechner zeigt Ihnen, was an Steuerersparnis möglich ist.
Ergebnis Ihrer Steuerersparnis
Erläuterung der Berechnung
Welche medizinischen Kosten sind steuerlich absetzbar?
Grundvoraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Damit medizinische Ausgaben beim Finanzamt durchgehen, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein:
- zwangsläufig entstanden (zum Beispiel wegen Krankheit)
- notwendig (also medizinisch sinnvoll und vom Arzt empfohlen)
- die zumutbare Belastung übersteigen (die hängt vom Einkommen ab)
Übersicht: Was können Sie absetzen?
| Kategorie | Absetzbarer Betrag | Was brauchen Sie als Nachweis? |
|---|---|---|
| Arzt- und Behandlungskosten | Eigenanteil nach Abzug von Krankenkassen-Erstattungen | Rechnung, Quittung |
| Zahnersatz, Implantate | Eigenanteil nach Abzug | Heil- und Kostenplan, Rechnung |
| Rezeptpflichtige Medikamente | Rezeptgebühren | Quittungen, Apothekenübersicht |
| Nicht verschreibungspflichtige Medikamente | Nur mit ärztlicher Verordnung | Verordnung + Quittung |
| Hilfsmittel (z. B. Brille, Hörgerät) | Eigenanteil nach Erstattung | Rechnung, Verordnung |
| Heilmittel (z. B. Physiotherapie) | Eigenanteil nach Erstattung | Rezept, Rechnung |
| Fahrten zum Arzt/zur Behandlung | 0,30 €/km oder tatsächliche Kosten | Fahrtenbuch oder Aufstellung |
| Kur- und Reha-Kosten | Nach Abzug von Erstattungen | Ärztliche Verordnung, Bescheinigung |
| Pflegekosten | Nach Abzug von Pflegegeld oder Versicherung | Pflegevertrag, Rechnungen |
Zumutbare Belastung: Warum wichtig?
Nur der Teil der Kosten, der über der sogenannten "zumutbaren Belastung" liegt, zählt fürs Finanzamt. Die Staffelung sieht so aus:
| Einkünfte gesamt | Alleinstehende | Verheiratete | mit 1 Kind | mit 2+ Kindern |
|---|---|---|---|---|
| bis 15.340 € | 5 % | 4 % | 2 % | 1 % |
| 15.341 € – 51.130 € | 6 % | 5 % | 3 % | 1 % |
| über 51.130 € | 7 % | 6 % | 4 % | 2 % |
Gut zu wissen: Seit dem Urteil des BFH vom 19.01.2017 wird die zumutbare Belastung stufenweise berechnet – das bringt vielen eine niedrigere Belastungsgrenze und damit mehr steuerliche Entlastung.